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Bundesrat segnet Sachplan ab

26. Juni 2025

An seiner Sitzung vom 25. Juni hat derBundesrat in Bern den Sachplan Verkehr für den Teil des unterirdischen Gütertransports verabschiedet. Er schafft die raumplanerische Grundlage für das geplante unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain (CST). Das Pionier-Unternehmen zeigt sich erfreut.

 

CST Kantone2 310 

 

Der Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), wonach der Bundesrat geeignete Räume für die Realisierung von entsprechenden Anlagen bezeichnet. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat für den von CST geplanten Tunnelabschnitt zwischen Härkingen und Zürich

Zwischenergebnisse festgelegt, die als Basis für die weitere Planung und Abstimmung des Vorhabens dienen sollen. Mit seinem Beschluss konkretisiert der Bundesrat die Rahmenbedingungen für das Vorhaben CST und legt erste Ergebnisse zur räumlichen Koordination für die Behörden verbindlich fest. Das stelle einen wichtigen Meilenstein für die Realisierung der Logistiklösung CST dar, da durch die sachplanerischen Festlegungen Planungssicherheit geschaffen werde.

 

CST Sachplan 310Grafik: BAV

 

Wie die letztjährige Anhörung bei Kantonen und Gemeinden gezeigt hat, sind bis zur Festsetzung der definitiven Standorte für die Hubs (Logistikzentren) und die Geländeauffüllungen sowie die Tunnelführung noch weitere Abklärungen vorzunehmen. Zudem sind die für den Grundwasserschutz notwendigen Massnahmen zu definieren. Für die offenen Punkte aus der Anhörung ist CST eigenen Angaben zufolge dabei, Lösungen zu entwickeln.

In der nächsten Stufe des Sachplans sollen bis 2027 die Interessen der verschiedenen Beteiligten im gemeinsamen Dialog und unter Berücksichtigung der kantonalen Richtplanungen weiter geprüft und abgewogen werden.

www.cst.ch








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